KPV – Planungssicherheit für unsere Kommunen

GVFG gibt Planungssicherheit für unsere Kommunen!
Kiel, den 15. Februar 2019

Der Landtag hat mit der Verabschiedung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) unseren Kommunen im Land die Gewissheit gegeben, dass sie auch nach diesem Jahr weiterhin eine Förderung für wichtige Verkehrsprojekte erhalten.

Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern es sich um Neubaumaßnahmen handelt. Aber auch die Erneuerung von Straßendecken ist mit 50 Prozent förderfähig, wenn es sich um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in kommunaler Baulast handelt.

Die Kommunen können sich vor allem darüber freuen, dass erstmals die Mittel zukünftig dynamisiert werden und damit jährlich um zwei Prozent ansteigen werden. Bis zum Jahr 2035 bedeutet dies einen Aufwuchs auf fast 60 Millionen jährlich. Damit gibt das Land den Kommunen Planungssicherheit für die kommenden 15 Jahre.

Ein Drittel der vorgesehenen GVFG-Mittel wird für Zwecke des öffentlichen Personennah- und des Radverkehrs eingesetzt – auch für diesen Bereich ist damit jetzt eine Anschlusslösung der bisherigen Regelung gefunden worden.

Außerdem bleiben die 11,5 Millionen Euro in voller Höhe bestehen, die das Land jährlich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stellt und auch das vereinbarte Kommunalpaket bleibt bestehen, wonach das Land den Kommunen bis 2020 mit jährlich 15 Millionen Euro beim Ausbau der kommunalen Infrastruktur unterstützt.

Falls sich zu dem Thema Fragen ergeben sollten, stehen wir Ihnen unter info@kpv-sh.de zur Verfügung.

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